RS OGH 2024/3/22 4Ob513/84; 10ObS93/12t; 7Ob45/21z; 10ObS132/21s; 10ObS175/21i; 8ObA3/24k

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Veröffentlicht am 15.10.1985
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Rechtssatz

Auch eine "verfassungskonforme Auslegung" eines Gesetzes muss ihre Grundlage im Gesetz selbst haben. Die Auslegung kann die fehlende gesetzliche Grundlage - also "das" oder "das andere" (fehlende) Gesetz - nicht ersetzen.

(Anrufung des VfGH)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0008798

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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