Norm
StGB §6 A3Rechtssatz
Die Anwendbarkeit des § 10 StGB ist auf Vorsatztaten beschränkt ("begeht, um .... abzuwenden"). Im Fahrlässigkeitsbereich ist die analoge Problematik im Rahmen der Zumutbarkeit rechtmäßigen Verhaltens zu beurteilen.Die Anwendbarkeit des Paragraph 10, StGB ist auf Vorsatztaten beschränkt ("begeht, um .... abzuwenden"). Im Fahrlässigkeitsbereich ist die analoge Problematik im Rahmen der Zumutbarkeit rechtmäßigen Verhaltens zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0088930Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.12.2019