RS OGH 2017/9/28 6Ob30/85, 6Ob16/88, 6Ob53/03t, 2Ob151/16v

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Veröffentlicht am 17.10.1985
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Norm

AnerbenG §11

Rechtssatz

Der Übernahmspreis darf nicht mit Rücksicht auf einen möglichen Abverkauf von zum Erbhof gehörigen Liegenschaften ermittelt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0050365

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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