Norm
StPO §285b Abs2Rechtssatz
Im Zusammenhang mit einer gegen die Zurückweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde durch den Gerichtshof erster Instanz erhobenen Beschwerde nach § 285 b StPO kommt eine Maßnahme nach § 290 Abs 1 StPO nicht in Betracht. Eine solche kann vielmehr nur "aus Anlaß einer Nichtigkeitsbeschwerde" getroffen werden.Im Zusammenhang mit einer gegen die Zurückweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde durch den Gerichtshof erster Instanz erhobenen Beschwerde nach Paragraph 285, b StPO kommt eine Maßnahme nach Paragraph 290, Absatz eins, StPO nicht in Betracht. Eine solche kann vielmehr nur "aus Anlaß einer Nichtigkeitsbeschwerde" getroffen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0100049Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.09.2025