Norm
ZPO §235 Abs5 B1Rechtssatz
Die Änderung der Unternehmensbezeichnung auf den Eigentümer des Unternehmens ist gerade der typische Fall einer bloßen Richtigstellung der Parteibezeichnung im Sinne des § 235 Abs 5 ZPO.Die Änderung der Unternehmensbezeichnung auf den Eigentümer des Unternehmens ist gerade der typische Fall einer bloßen Richtigstellung der Parteibezeichnung im Sinne des Paragraph 235, Absatz 5, ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0039321Dokumentnummer
JJR_19851028_OGH0002_0040OB00142_8500000_002