RS OGH 1985/10/29 2Ob22/85

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Veröffentlicht am 29.10.1985
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Norm

ABGB §1326 B3

Rechtssatz

Bezüglich der Verminderung der Heiratsaussichten kommt es auf die Verhältnisse der verletzten Person zur Zeit des Unfalles an, nicht aber auf spätere vom Schädiger nicht beeinflußte Wechselfälle des Lebens, die unabhängig vom Unfall eintreten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0031252

Dokumentnummer

JJR_19851029_OGH0002_0020OB00022_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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