RS OGH 1985/11/7 7Ob562/85

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Veröffentlicht am 07.11.1985
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Norm

ABGB §859
ABGB §914 II
ABGB §1090 IIe
MG §1 Abs1 A1

Rechtssatz

Beim entgeltlichen Überlassen einer sehr kleinen Grundfläche vor einem Kaufhaus für den Verkauf von Bijouterieartikeln zum Zweck der Anlockung von Passanten, die in der Folge auch das Kaufhaus frequentieren sollen, durch lautstarke Anpreisung ( "Propagandavertrag"; Betriebspflicht usw ) treten die mietrechtlichen Elemente des Vertrages hinter der sonstigen Vertragsgestaltung und dem Zweck der Vereinbarungen zurück, sodaß mangels einer echten Geschäftsflächenmiete kein Kündigungsschutz besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013920

Dokumentnummer

JJR_19851107_OGH0002_0070OB00562_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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