Norm
N §66 Abs2 BRechtssatz
Die Dauer des Aufenthaltes ist nur als ein Kriterium für die Beurteilung der dauerhaften Beziehungen der Person zu ihrem Aufenthaltsort zu werten, nicht jedoch als für sich allein entscheidendes Moment.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0046742Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.09.2021