RS OGH 1985/11/21 7Ob644/85

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Veröffentlicht am 21.11.1985
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Norm

ABGB §1271

Rechtssatz

Die Ausstellung eines Schuldscheines ist nicht als tatsächliche Entrichtung der Spielschuld zu werten, weshalb sie, ebensowenig wie ein Anerkenntnis, zur Klagbarkeit der Spielschuld führt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0022369

Dokumentnummer

JJR_19851121_OGH0002_0070OB00644_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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