Norm
ABGB §1271Rechtssatz
Die Ausstellung eines Schuldscheines ist nicht als tatsächliche Entrichtung der Spielschuld zu werten, weshalb sie, ebensowenig wie ein Anerkenntnis, zur Klagbarkeit der Spielschuld führt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0022369Dokumentnummer
JJR_19851121_OGH0002_0070OB00644_8500000_001