RS OGH 1985/12/3 11Os172/85, 9Os87/86, 13Os24/20h

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Veröffentlicht am 03.12.1985
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Norm

StGB §169 Abs1

Rechtssatz

Für die Erfüllung des ersten Deliktsfalles des § 169 StGB (Abs 1 dieser Gesetzesstelle) genügt die vorsätzliche Verursachung einer Feuersbrunst als solcher. Den gemeingefährlichen Charakter der Tat erblickt das Gesetz hier bereits in der Art der Handlung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094956

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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