Norm
KrMatG §7 Abs1Rechtssatz
Erschöpft sich das Bereithalten eines auch Kriegsmaterial enthaltenden Vorrats von Waffen, Schießbedarf oder anderen Kampfmitteln im Verbringen desselben über die Staatsgrenze und dessen Verwahrung im Transportmittel bis zur Beschlagnahme durch das Grenzzollamt, so kommt zufolge ausdrücklicher Subsidiarität § 7 Abs 1 KrMatG nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0065892Dokumentnummer
JJR_19851210_OGH0002_0100OS00150_8400000_001