RS OGH 1985/12/10 10Os150/84

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Veröffentlicht am 10.12.1985
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Norm

KrMatG §7 Abs1
StGB §280 Abs1

Rechtssatz

Erschöpft sich das Bereithalten eines auch Kriegsmaterial enthaltenden Vorrats von Waffen, Schießbedarf oder anderen Kampfmitteln im Verbringen desselben über die Staatsgrenze und dessen Verwahrung im Transportmittel bis zur Beschlagnahme durch das Grenzzollamt, so kommt zufolge ausdrücklicher Subsidiarität § 7 Abs 1 KrMatG nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0065892

Dokumentnummer

JJR_19851210_OGH0002_0100OS00150_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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