Norm
ABGB §850Rechtssatz
In dem Prozeß, mit welchem der Eigentümer eines Grundstücks mit streitigem Grenzverlauf die Grenze festgestellt haben will, trifft aber ihn die Beweislast, so daß er bei der Grenzverwirrung in der Regel scheitern muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013880Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2021