RS OGH 1985/12/18 3Ob582/85, 1Ob512/96, 8Ob71/20d

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Veröffentlicht am 18.12.1985
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Norm

ABGB §850
ABGB §851

Rechtssatz

In dem Prozeß, mit welchem der Eigentümer eines Grundstücks mit streitigem Grenzverlauf die Grenze festgestellt haben will, trifft aber ihn die Beweislast, so daß er bei der Grenzverwirrung in der Regel scheitern muß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013880

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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