RS OGH 1986/1/16 7Ob695/85, 4Ob533/87

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Veröffentlicht am 16.01.1986
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Norm

EheG §83
EheG §86

Rechtssatz

Wenn Billigkeitserwägungen dafür sprechen, kann einem Teil auch ein Wahlrecht bezüglich der Ehewohnung eingeräumt werden, ob er sie (gegen Leistung einer Ausgleichszahlung) übernimmt, oder (gegen Empfang einer Ausgleichszahlung) dem anderen überläßt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0057414

Dokumentnummer

JJR_19860116_OGH0002_0070OB00695_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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