RS OGH 1986/1/28 5Ob108/85

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Veröffentlicht am 28.01.1986
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Norm

MRG §16 Abs1 Z3

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Erheblichkeit der Mittel sind

a) weder die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vermieters,

b) noch der Einheitswert, der Verkehrswert, der Einfluß des Erhaltungsaufwandes auf diese Werte und die Frage, inwieweit der Erhaltungsaufwand bei den im § 16 Abs 1 Z 3 MRG beschriebenen Gebäuden den durchschnittlichen Erhaltungsaufwand bei anderen Gebäuden übersteigt, zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069752

Dokumentnummer

JJR_19860128_OGH0002_0050OB00108_8500000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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