Norm
MRG §16 Abs1 Z3Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Erheblichkeit der Mittel sind
a) weder die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vermieters,
b) noch der Einheitswert, der Verkehrswert, der Einfluß des Erhaltungsaufwandes auf diese Werte und die Frage, inwieweit der Erhaltungsaufwand bei den im § 16 Abs 1 Z 3 MRG beschriebenen Gebäuden den durchschnittlichen Erhaltungsaufwand bei anderen Gebäuden übersteigt, zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069752Dokumentnummer
JJR_19860128_OGH0002_0050OB00108_8500000_005