RS OGH 2023/10/25 8Ob63/85; 8Ob1/87; 2Ob51/90; 2Ob165/23p

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Veröffentlicht am 13.02.1986
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Rechtssatz

Der Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB ist auch für Kraftfahrzeuglenker bezüglich der von ihnen zu fordernden technischen und rechtlichen Kenntnisse anzuwenden.Der Sorgfaltsmaßstab des Paragraph 1299, ABGB ist auch für Kraftfahrzeuglenker bezüglich der von ihnen zu fordernden technischen und rechtlichen Kenntnisse anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0026508

Im RIS seit

13.02.1986

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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