Rechtssatz
Der Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB ist auch für Kraftfahrzeuglenker bezüglich der von ihnen zu fordernden technischen und rechtlichen Kenntnisse anzuwenden.Der Sorgfaltsmaßstab des Paragraph 1299, ABGB ist auch für Kraftfahrzeuglenker bezüglich der von ihnen zu fordernden technischen und rechtlichen Kenntnisse anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0026508Im RIS seit
13.02.1986Zuletzt aktualisiert am
12.12.2023