RS OGH 1986/2/13 8Ob503/86, 8Ob644/85, 5Ob60/20i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.1986
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Norm

ZPO §11 B
ZPO §502 De2

Rechtssatz

Wird ein Anspruch gegen solidarisch haftende Personen geltend gemacht, dann bestimmt sich der Streitwert nach der einfachen Höhe des Anspruches.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0035359

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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