Rechtssatz
Unter den beiden Anknüpfungsmöglichkeiten des § 8 IPRG besteht keine Rangordnung, sondern die lex loci actus und die lex causae stehen gleichberechtigt nebeneinander.Unter den beiden Anknüpfungsmöglichkeiten des Paragraph 8, IPRG besteht keine Rangordnung, sondern die lex loci actus und die lex causae stehen gleichberechtigt nebeneinander.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0077030Im RIS seit
13.02.1986Zuletzt aktualisiert am
30.07.2024