Norm
KO §12 Abs3Rechtssatz
Hat der Drittschuldner einer vom § 12 KO erfaßten, gepfändeten Forderung den Überweisungsgläubiger bereits befriedigt, hat dieser den Betrag als Erlös in die Masse zu zahlen.Hat der Drittschuldner einer vom Paragraph 12, KO erfaßten, gepfändeten Forderung den Überweisungsgläubiger bereits befriedigt, hat dieser den Betrag als Erlös in die Masse zu zahlen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0064326Dokumentnummer
JJR_19860219_OGH0002_0010OB00687_8500000_003