RS OGH 1986/2/19 1Ob687/85

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Veröffentlicht am 19.02.1986
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Norm

KO §12 Abs3

Rechtssatz

Hat der Drittschuldner einer vom § 12 KO erfaßten, gepfändeten Forderung den Überweisungsgläubiger bereits befriedigt, hat dieser den Betrag als Erlös in die Masse zu zahlen.Hat der Drittschuldner einer vom Paragraph 12, KO erfaßten, gepfändeten Forderung den Überweisungsgläubiger bereits befriedigt, hat dieser den Betrag als Erlös in die Masse zu zahlen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0064326

Dokumentnummer

JJR_19860219_OGH0002_0010OB00687_8500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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