Rechtssatz
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses läßt den Konnex zwischen der vollbrachten Arbeitsleistung und dem Erwerb des Anspruches auf Provision unberührt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Zusammenhang, Angestellte, Entgelt, Lohn, Gehalt, Ende, Auflösung, Belohnung, Vergütung, Begründung, Folgen, Rechtsfolgen, Vertreter, VermittlerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0027962Im RIS seit
04.03.1986Zuletzt aktualisiert am
28.01.2025