RS OGH 2025/11/20 5Ob7/86; 5Ob85/87; 5Ob167/10k; 5Ob69/13b; 5Ob218/15t; 5Ob232/16b; 7Ob99/17k; 5Ob10

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Veröffentlicht am 11.03.1986
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Rechtssatz

Für eine erfolgreiche Antragstellung nach § 9 Abs 1 MRG ist erforderlich, dass sämtlich im § 9 Abs 1 Z 1 bis 7 MRG bezeichneten Voraussetzungen vorliegen.Für eine erfolgreiche Antragstellung nach Paragraph 9, Absatz eins, MRG ist erforderlich, dass sämtlich im Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins bis 7 MRG bezeichneten Voraussetzungen vorliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069662

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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