RS OGH 1986/3/11 10Os156/85, 11Os95/87, 15Os122/07s

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Veröffentlicht am 11.03.1986
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Norm

StGB §216 Abs2

Rechtssatz

Beim qualifizierten Tatbestand des § 216 Abs 2 StGB (idF StGNov 1984, BGBl 1984/295) handelt es sich um ein Delikt mit überschießender Innentendenz, das mit der vom entsprechenden Vorsatz bestimmten Handlung des Täters bereits vollendet ist, mag dieser auch in der Folge keine fortlaufende Einnahme erzielen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0095326

Dokumentnummer

JJR_19860311_OGH0002_0100OS00156_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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