RS OGH 2025/9/29 3Ob562/85; 2Ob509/87; 6Ob725/87; 8Ob617/87; 3Ob86/95; 8Ob201/97k; 9ObA138/98d; 9ObA

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1986
beobachten
merken

Rechtssatz

Bei Bemessung des verschafften Nutzens ist nach Berücksichtigung aller Umstände auch unter Heranziehung des § 273 ZPO grundsätzlich der Leistungszeitpunkt maßgebend.Bei Bemessung des verschafften Nutzens ist nach Berücksichtigung aller Umstände auch unter Heranziehung des Paragraph 273, ZPO grundsätzlich der Leistungszeitpunkt maßgebend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0033628

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten