Norm
ABGB §1431 ARechtssatz
Bei Bemessung des verschafften Nutzens ist nach Berücksichtigung aller Umstände auch unter Heranziehung des § 273 ZPO grundsätzlich der Leistungszeitpunkt maßgebend.Bei Bemessung des verschafften Nutzens ist nach Berücksichtigung aller Umstände auch unter Heranziehung des Paragraph 273, ZPO grundsätzlich der Leistungszeitpunkt maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0033628Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.11.2025