RS OGH 2016/8/25 6Ob554/86, 4Ob192/13h, 4Ob232/13s, 2Ob108/13s, 7Ob186/15a, 1Ob218/15p, 5Ob246/15k

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Veröffentlicht am 20.03.1986
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Rechtssatz

Auch die nicht verbücherte offenkundige Servitut ruht während der Eigentümeridentität, wird aber bei Auseinanderfallen des Eigentums an den beiden Grundstücken sofort wirksam. Das muss insbesondere gelten, wenn der Eigentümer zweier Grundstücke auf einem Grundstück Anlagen zum Zwecke des anderen geschaffen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011628

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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