RS OGH 1986/3/20 6Ob3/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1986
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Norm

ABGB §1090 IIf
GmbHG §5
HGB §18 Abs2

Rechtssatz

Bei einer Firma "CSC LEASING UND FINANZIERUNG GESELLSCHAFT mit beschränkter Haftung" wird der Firmenbestandteil "Finanzierung" von einem nicht unbeträchtlichen Teil der beteiligten Verkehrskreise zwanglos dahin ausgelegt werden, daß die Gesellschaft mit beschränkter Haftung selbst die Finanzierung vornimmt und nicht bloß die Fremdfinanzierung vermittelt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

GmbH GesmbH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0020846

Dokumentnummer

JJR_19860320_OGH0002_0060OB00003_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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