Norm
codex iuris canonicae 1917 can1530Rechtssatz
Aus den Bestimmungen der can 1530, 1533 codex iuris canonicae ergibt sich der sogenannte weite Alienationsbegriff. Auch der Abschluss eines den mietengesetzlichen Bestimmungen des Jahres 1975 unterliegenden Bestandvertrages ist ebenso dem kirchenrechtlichen Alienationsbegriff zu unterstellen wie die im Rahmen eines solchen Mietvertrages dem Mieter eingeräumte Befugnis zur Weitergabe des Bestandobjektes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0054319Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.07.2021