RS OGH 1986/4/8 2Ob662/85, 7Ob671/87, 6Ob550/89

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Veröffentlicht am 08.04.1986
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Norm

ABGB §90
ABGB §98

Rechtssatz

Die Mitwirkung im Erwerb auf Grund der Beistandspflicht nach § 90 ABGB steht dem Entstehen eines Abgeltungsanspruches nach § 98 ABGB nicht entgegen, sondern kann nur bei der Festsetzung der Höhe des Abgeltungsbetrages bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten berücksichtigt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0009434

Dokumentnummer

JJR_19860408_OGH0002_0020OB00662_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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