Norm
StPO §329Rechtssatz
Mit dem Hinweis, daß im Hauptverhandlungsprotokoll die Entlassung der Ersatzgeschwornen nach Schluß der Verhandlung nicht ausdrücklich festgehalten ist, wird eine Nichtigkeit im Sinn des § 329 StPO nicht dargetan.Mit dem Hinweis, daß im Hauptverhandlungsprotokoll die Entlassung der Ersatzgeschwornen nach Schluß der Verhandlung nicht ausdrücklich festgehalten ist, wird eine Nichtigkeit im Sinn des Paragraph 329, StPO nicht dargetan.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0100757Im RIS seit
15.04.1986Zuletzt aktualisiert am
09.12.2024