RS OGH 1986/4/22 10Os40/86, 15Os119/03, 14Os95/05, 15Os59/09d

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Veröffentlicht am 22.04.1986
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Norm

StGB §167 Abs2

Rechtssatz

Bei der Frage, ob sich der Täter durch den Druck der Verhältnisse zur Gutmachung des Schadens "gezwungen" sieht (vgl ÖJZ-LSK 1976/58 ua), kommt es ausschließlich auf seine Vorstellungen über die Möglichkeit einer erfolgreichen Verweigerung der Schadensgutmachung und nicht darauf an, ob er vermeint, unter den gegebenen Umständen bloß durch sie einer Verurteilung entgehen zu können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0095286

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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