Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Eine Veräußerung der Geschäftsanteile an dem im Mietgegenstand betriebenen Unternehmen durch den Mieter an einen Dritten ist nicht als den Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG darstellende Weitergabe der Mietrechte, sondern als Veräußerung des Unternehmens anzusehen.Eine Veräußerung der Geschäftsanteile an dem im Mietgegenstand betriebenen Unternehmen durch den Mieter an einen Dritten ist nicht als den Kündigungsgrund nach Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 4, MRG darstellende Weitergabe der Mietrechte, sondern als Veräußerung des Unternehmens anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0070147Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008