RS OGH 1992/6/16 8Ob522/86, 1Ob560/86, 4Ob532/92

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Veröffentlicht am 07.05.1986
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Rechtssatz

Ein vom früheren Mieter dem Vermieter geleistetes Entgelt für die Zustimmung zum Mieterwechsel ist der Vorschrift des § 27 Abs 1 Z 5 MRG zu unterstellen und kann daher nach § 27 Abs 3 MRG zurückgefordert werden.Ein vom früheren Mieter dem Vermieter geleistetes Entgelt für die Zustimmung zum Mieterwechsel ist der Vorschrift des Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer 5, MRG zu unterstellen und kann daher nach Paragraph 27, Absatz 3, MRG zurückgefordert werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069800

Dokumentnummer

JJR_19860507_OGH0002_0080OB00522_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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