RS OGH 1986/5/22 7Ob21/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1986
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Norm

ABGB §1395
AKIB §7

Rechtssatz

Das Zessionsverbot des Art 7 AKIB bezieht sich lediglich auf Versicherungsansprüche vor ihrer endgültigen Feststellung. Solange noch Verhandlungen schweben oder ohne Einigung abgebrochen werden, liegt keine endgültige Feststellung vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0032839

Dokumentnummer

JJR_19860522_OGH0002_0070OB00021_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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