Norm
ABGB §1395Rechtssatz
Das Zessionsverbot des Art 7 AKIB bezieht sich lediglich auf Versicherungsansprüche vor ihrer endgültigen Feststellung. Solange noch Verhandlungen schweben oder ohne Einigung abgebrochen werden, liegt keine endgültige Feststellung vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0032839Dokumentnummer
JJR_19860522_OGH0002_0070OB00021_8600000_001