Norm
ABGB §19Rechtssatz
Auch einem Verhalten, das sich als Akt unzulässiger Selbsthilfe darstellt, kann ein bestimmter Erklärungswert zugemessen werden. Hat der Verpächter dem Pächter vorher ein "Ultimatum" gesetzt, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vertragsgemäße Zahlungen zu leisten, und sperrt er ihn nach fruchtlosem Verstreichen der Frist aus dem Pachtlokal aus, so kann diesem Selbsthilfeverhalten des Verpächters kein anderer Erklärungswert als der Wille, das Bestandverhältnis zu beenden, beigemessen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0009052Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.10.2019