RS OGH 1986/6/12 6Ob586/86, 8Ob79/19d

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Veröffentlicht am 12.06.1986
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Norm

ABGB §19
ABGB §344
ABGB §863 Abs1 FI
ABGB §1118 A1

Rechtssatz

Auch einem Verhalten, das sich als Akt unzulässiger Selbsthilfe darstellt, kann ein bestimmter Erklärungswert zugemessen werden. Hat der Verpächter dem Pächter vorher ein "Ultimatum" gesetzt, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vertragsgemäße Zahlungen zu leisten, und sperrt er ihn nach fruchtlosem Verstreichen der Frist aus dem Pachtlokal aus, so kann diesem Selbsthilfeverhalten des Verpächters kein anderer Erklärungswert als der Wille, das Bestandverhältnis zu beenden, beigemessen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0009052

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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