RS OGH 1986/6/18 3Ob43/86, 14Os138/87 (14Os139/87), 7Ob39/94, 1Ob132/21z

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Veröffentlicht am 18.06.1986
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Norm

ABGB §426
ABGB §1063

Rechtssatz

Übergabe ist nur ein "Realakt", der aber, um das Eigentum zu übertragen, auf einer Einigung über den Eigentumsübergang beruhen muß, die man als "dingliche Einigung" bezeichnen kann, die jedoch in aller Regel nicht erst bei der Übergabe oder sonst selbstständig außerhalb des Kaufvertrages geschlossen wird, sondern, unselbständig, sozusagen der sachenrechtliche Teil der kaufvertraglichen Einigung ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011124

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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