RS OGH 1986/6/24 10Os137/85

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Veröffentlicht am 24.06.1986
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Norm

StPO §262 Bb
StPO §281 Abs1 Z8

Rechtssatz

Der Gegenstand einer auf das Verbrechen der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB gerichteten Anklage wird durch die Annahme, daß die Anzahl der Gläubiger größer ist als jene, von der ursprünglich ausgegangen wurde, nicht verändert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0098604

Dokumentnummer

JJR_19860624_OGH0002_0100OS00137_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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