RS OGH 1986/7/2 3Ob7/86

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Veröffentlicht am 02.07.1986
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Norm

EO §35 K

Rechtssatz

Über die Nichtigkeit des Anlaßexekutionsverfahrens darf im Oppositionsprozeß nicht sachlich entschieden werden, weshalb der in der Revision gestellte diesbezügliche Antrag zurückzuweisen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0001961

Dokumentnummer

JJR_19860702_OGH0002_0030OB00007_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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