Rechtssatz
§ 1297 ABGB ist eine an der Lebenserfahrung orientierte Vermutung. Sie führt zu einer vollen Beweislastumkehr.Paragraph 1297, ABGB ist eine an der Lebenserfahrung orientierte Vermutung. Sie führt zu einer vollen Beweislastumkehr.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0026200Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.12.2025