RS OGH 2025/10/22 7Ob614/86; 2Ob93/88; 10ObS27/99i; 7Ob31/15g; 4Ob100/15g; 2Ob67/20x; 7Ob119/25p

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Veröffentlicht am 10.07.1986
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Rechtssatz

§ 1297 ABGB ist eine an der Lebenserfahrung orientierte Vermutung. Sie führt zu einer vollen Beweislastumkehr.Paragraph 1297, ABGB ist eine an der Lebenserfahrung orientierte Vermutung. Sie führt zu einer vollen Beweislastumkehr.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0026200

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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