Rechtssatz
Gesundheitliche Beeinträchtigungen des Opfers, die eine bedeutsame Beschleunigung im Verlauf eines an sich bereits bestehenden Siechtums bewirken, bilden einen besonders schweren Nachteil.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0093182Dokumentnummer
JJR_19860916_OGH0002_0110OS00089_8600000_004