RS OGH 1986/9/17 9Os107/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1986
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Norm

StPO §67 A
StPO §68 Abs1 Z3
  1. StPO § 67 heute
  2. StPO § 67 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020
  3. StPO § 67 gültig von 01.06.2018 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 27/2018
  4. StPO § 67 gültig von 01.01.2008 bis 31.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004
  5. StPO § 67 gültig von 31.12.1975 bis 31.12.2007
  1. StPO § 68 heute
  2. StPO § 68 gültig ab 28.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019
  3. StPO § 68 gültig von 01.01.2008 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004
  4. StPO § 68 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 55/1999
  5. StPO § 68 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996
  6. StPO § 68 gültig von 01.01.1994 bis 28.02.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 526/1993
  7. StPO § 68 gültig von 31.12.1975 bis 31.12.1993

Rechtssatz

Dem Vermögen eines Vereins zugefügte Schäden treffen ausschließlich den Verein, nicht aber (unmittelbar) das Vermögen der einzelnen Vereinsmitglieder. Diese haben auch aus dem Freispruch oder aus der Verurteilung wegen der Schädigung des Vermögens des Dachverbandes ihres Vereins keinen unmittelbaren Nutzen oder Schaden zu erwarten; sie sind demnach weder nach § 67 noch nach § 68 Abs 1 Z 3 StPO als Richter (oder Protokollführer) ausgeschlossen.Dem Vermögen eines Vereins zugefügte Schäden treffen ausschließlich den Verein, nicht aber (unmittelbar) das Vermögen der einzelnen Vereinsmitglieder. Diese haben auch aus dem Freispruch oder aus der Verurteilung wegen der Schädigung des Vermögens des Dachverbandes ihres Vereins keinen unmittelbaren Nutzen oder Schaden zu erwarten; sie sind demnach weder nach Paragraph 67, noch nach Paragraph 68, Absatz eins, Ziffer 3, StPO als Richter (oder Protokollführer) ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0097255

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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