Norm
KO §30 Abs1Rechtssatz
Bestand ein klagbarer Anspruch des Kreditgebers auf Herbeiführung einer Aufrechnungslage durch Einhaltung der Verpflichtung des Kreditnehmers, alle Zahlungseingänge über das Konto des Kreditgebers laufen zu lassen, bestand damit auch hinsichtlich der Befriedigungen jedenfalls schon klagbarer Anspruch und somit kongruente Deckung, wenn zwischen den Vertragsteilen unabhängig von der normalen Fälligkeit des Kredites diese vorzeitige Fälligkeit für den Fall von Zahlungseingängen welcher Art immer, schon verbindlich vereinbart war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0064609Dokumentnummer
JJR_19860924_OGH0002_0030OB00575_8600000_009