RS OGH 1986/10/22 1Ob574/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1986
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Norm

BStG §17
EisbEG §2
EisbEG §5
EisbEG §35

Rechtssatz

Wurde nur das Grundstück, nicht auch das darauf befindliche Superädifikat enteignet, so hat der Enteigner dennoch Anspruch auf Räumung. Er hat dann aber auch den hiedurch entstehenden Folgeschaden zu vergüten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0053505

Dokumentnummer

JJR_19861022_OGH0002_0010OB00574_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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