RS OGH 1986/10/23 7Ob636/86, 1Ob22/91, 5Ob24/98k, 5Ob176/03y

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Norm

ABGB §309

Rechtssatz

Unter Gewahrsame ist ein tatsächlicher Zustand ohne Rücksicht auf das Recht zum Gebrauch und die Art des Erwerbes zu verstehen, gegebenenfalls der bestimmungsgemäße Gebrauch des Mietobjektes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0010107

Dokumentnummer

JJR_19861023_OGH0002_0070OB00636_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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