Norm
StGB §42 Abs1 Z3Rechtssatz
Zahlreiche einschlägige Vorverurteilungen sprechen jedenfalls für die Notwendigkeit, den Täter durch eine Bestrafung dazu zu verhalten, den Unwert seiner Tat zu erkennen und sich von weiteren strafbaren Handlungen abhalten zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0091938Dokumentnummer
JJR_19861105_OGH0002_0090OS00122_8600000_001