RS OGH 2017/12/15 6Ob653/86, 9ObA247/90, 1Ob214/17b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.1986
beobachten
merken

Rechtssatz

Auch beim Zwischenfeststellungsantrag ist ein Feststellungsinteresse zu fordern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0039617

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten