RS OGH 1986/11/6 6Ob653/86, 6Ob531/91 (6Ob552/92)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.1986
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Norm

ABGB §922
ABGB §923
ABGB §928

Rechtssatz

Dem Verkäufer fällt Arglist zur Last, wenn er den Käufer zwar auf Gewährleistung wegen Rechtsmängel hat verzichten lassen, ihm aber den ihm selbst bekannten durch konsenswidrige bzw konsenslose Bauführung bewirkten Zustand des Kaufobjektes verschwiegen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0018601

Dokumentnummer

JJR_19861106_OGH0002_0060OB00653_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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