Norm
ABGB §922Rechtssatz
Dem Verkäufer fällt Arglist zur Last, wenn er den Käufer zwar auf Gewährleistung wegen Rechtsmängel hat verzichten lassen, ihm aber den ihm selbst bekannten durch konsenswidrige bzw konsenslose Bauführung bewirkten Zustand des Kaufobjektes verschwiegen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0018601Dokumentnummer
JJR_19861106_OGH0002_0060OB00653_8600000_003