RS OGH 1986/11/19 3Ob71/86, 2Ob523/89, 5Ob46/89, 4Ob513/90, 1Ob18/92

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Veröffentlicht am 19.11.1986
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Norm

ABGB §835 D

Rechtssatz

Gegenstand der Entscheidung des Außerstreitrichters nach Anrufung durch die Mehrheit der Teilhaber ist die Frage, ob die wichtige Veränderung ohne Einschränkung oder unter Bedingungen ( Sicherstellung ) bewilligt oder aber abgelehnt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0013697

Dokumentnummer

JJR_19861119_OGH0002_0030OB00071_8600000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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