Norm
ABGB §364c C1Rechtssatz
Der Masseverwalter ist nicht zur Abgabe einer Löschungserklärung hinsichtlich eines zugunsten des Gemeinschuldners einverleibten Veräußerungs- und Belastungsverbotes legitimiert. Durch die Eröffnung des Konkurses werden die aus einem solchen Verbot erwachsenden Rechte nicht aus der freien Verfügung des Gemeinschuldners entzogen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0010768Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.02.2016