RS OGH 1986/12/3 3Ob519/86

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Veröffentlicht am 03.12.1986
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Norm

ABGB §358 III

Rechtssatz

Das Verschweigen, daß der Treuhänder auf Rechnung und Risiko des Treugebers handelte, verändert allein die Rechtsstellung des Bürgen nicht und ändert nichts an der Wirksamkeit seiner Haftung als Bürge.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0010413

Dokumentnummer

JJR_19861203_OGH0002_0030OB00519_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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