RS OGH 1986/12/3 3Ob519/86

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Veröffentlicht am 03.12.1986
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Norm

ABGB §358 III
ABGB §1392 A

Rechtssatz

Ist der Treuhänder Hypothekargläubiger, ist die Forderungsabtretung im Rahmen des Treuhandverhältnisses dergestalt zulässig, daß der Treuhänder als Zedent berechtigt/verpflichtet bleiben soll, die Forderung im eigenen Namen geltend zu machen und eine erhaltene Leistung abzuliefern ( "abgeschwächte Abtretung" ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0010455

Dokumentnummer

JJR_19861203_OGH0002_0030OB00519_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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