Norm
KO §31Rechtssatz
Für die Anfechtung nach § 31 KO reicht die verschuldete Unkenntnis der Überschuldung.Für die Anfechtung nach Paragraph 31, KO reicht die verschuldete Unkenntnis der Überschuldung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0064788Im RIS seit
03.12.1986Zuletzt aktualisiert am
02.04.2026