RS OGH 1986/12/3 3Ob519/86

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Veröffentlicht am 03.12.1986
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Norm

ABGB §358 III

Rechtssatz

Beim Kreditkonsortium wird in der Regel Treuhand angenommen, wenn einer der Beteiligten im Außenverhältnis dazu bestimmt ist, das Rechtsverhältnis im eigenen Namen zu begründen und die daraus entspringenden Rechte geltend zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0010454

Dokumentnummer

JJR_19861203_OGH0002_0030OB00519_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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